WIKA Fensterbau GmbH • St.-Jobser-Str. 47 • 52146 Würselen
Geschäftsführung: Marcin Maciejewski
Stand: Februar 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Lieferungen und Werkleistungen in den Bereichen Fenster- und Türenbau, Trockenbau, Innenausbau und Messebau.
Sie gelten gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB). Abweichende Bedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich zugestimmt wird.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, Unterzeichnung des Angebots oder ausdrückliche Freigabe zur Ausführung zustande. Maßgeblich ist die Auftragsbestätigung.
§ 3 Leistungsumfang
Werkleistungen erfolgen gemäß §§ 631 ff. BGB. Der Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot und Auftragsbestätigung. Nebenleistungen sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
§ 4 Zahlungsbedingungen
70 % der Auftragssumme sind bei Freigabe zur Produktion oder Ausführung fällig. 30 % bei Lieferung bzw. Fertigstellung.
Die Produktion beginnt erst nach Eingang der 70 %-Zahlung. Rechnungen sind innerhalb von 7 Kalendertagen ohne Abzug zahlbar.
Bei Unternehmern werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.
§ 5 Lieferung und höhere Gewalt
Lieferfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich verbindlich vereinbart wurden. Bei höherer Gewalt verlängern sich Fristen angemessen.
§ 6 Abnahme
Werkleistungen sind nach Fertigstellung abzunehmen. Erfolgt keine Rüge wesentlicher Mängel innerhalb von 12 Werktagen, gilt die Abnahme als erfolgt. Bei Ingebrauchnahme gilt die Abnahme nach 6 Werktagen als erfolgt.
§ 7 Widerrufsrecht (Verbraucher)
Verbrauchern steht das gesetzliche Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB zu.
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei individuell angefertigten Produkten, insbesondere maßgefertigten Fenstern, Türen und Messekonstruktionen.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum. Gegenüber Unternehmern gilt ein erweiterter Eigentumsvorbehalt einschließlich Vorausabtretung.
§ 9 Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Für Bauleistungen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
Interferenzen bei Isolierglas oder materialbedingte Ausdehnungen stellen keinen Sachmangel dar, sofern sie sich im Rahmen technischer Normen bewegen.
§ 10 Haftung
Unbeschränkte Haftung besteht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden.
§ 11 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Aufrechnung oder Zurückbehaltungsrechte bestehen nur bei rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen.
§ 12 Transportschäden
Transportschäden sind unverzüglich bei Ablieferung zu dokumentieren. Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.
§ 13 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verarbeitet. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung auf unserer Website.
§ 14 Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Unternehmern ist Gerichtsstand Würselen.
§ 15 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.